Beitragsordnung
Beitrags- und Gebührenordnung des urwüchsig e.V.
Grundsatz
Auf der Grundlage des § 5 der Satzung des „urwüchsig e. V.“ hat die Mitgliederversammlung
am 18. April 2024 die nachfolgende Beitragsordnung mit sofortiger Wirkung beschlossen.
Beiträge
Beitragsklasse | Mitgliedsform |
Beitragshöhe |
01 | Einzel-/Familienmitgliedschaft | 60,00 |
02 | Fördermitglied | frei wählbar |
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Der Vereinsbeitrag wird erstmalig bei Eintritt und dann jährlich in voller Summe zu Beginn des Geschäftsjahres fällig. Auch wenn der Vereinsbeitritt im Verlauf des Geschäftsjahres erfolgt, so ist grundsätzlich für dieses Geschäftsjahr der gesamte Jahresbeitrag zu entrichten.
- Mitgliedsbeiträge können im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen werden. Das Mitglied hat hierzu bei Eintritt in den Verein, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
- Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge auf das Beitragskonto des Vereins. Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages Sorge zu tragen. Mitgliedsbeiträge sind an den Verein zur Zahlung spätestens fällig am 1.9. eines laufenden Jahres und müssen bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vereins eingegangen sein. Ist der Beitrag zu diesem Zeitpunkt bei dem Verein nicht eingegangen, befindet sich das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens EUR 2,50 zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 5,00 pro Mahnung erhoben.
- Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge und Gebühren auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Schuld besteht nicht.
- Höhere Jahresbeiträge oder zusätzliche Beitragsleistungen sind zulässig.